1. Vergabe von Planungsleistungen zum B-Plan Wohn- und Sondergebiet Groter Pohl

Das Amt für Stadtplanung hat ein Rostocker Planungsbüro (MATRIX GmbH - https://matrix-architektur.de/) mit der Durchführung des Planungswettbewerbs zur Mehrfachbeauftragung Groter Pohl beauftragt.

Ich frage mich:

Warum ist die Stadtverwaltung nicht in der Lage einen derart überschaubaren Wettbewerb in Eigenleistung durchzuführen? Sowohl das Stadtplanungsamt als auch Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung verfügen über die dafür nötige Expertise.

Hinzu kommt:

Sowohl der "Planungswettbewerb" zur Vergabe an die Matrix GmbH als auch das von Matrix GmbH geführte "Wettbewerbsverfahren zur Mehrfachbeauftragung" wurden nicht vergaberechtskonform durchgeführt. Der “Sieger” der Mehrfachbeauftragung (HCZ) wurde ohne weiteren Wettbewerb mit der Umsetzung der Planungsergebnisse der Mehrfachbeauftragung beauftragt. Ein klarerVergaberechtsverstoß.

Warum hält sich die Hansestadt Rostock in Bezug auf die Planungsleistungen zum Wohn- und Sondergebiet Groter Pohl nicht an geltendes Vergaberecht?

2. Bürgerbeteiligung

Die Initiative "Pütterweg Bleibt!" hat über die Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung einen Antrag auf Durchführung eines informellen Beteiligungsverfahrens zum Wohn- und Sondergebiet Groter Pohl gestellt. Grundlage des Prozesses sollte der Leitfaden für Bürgerbeteiligung der Hansestadt Rostock sein. Der Antrag wurde vom Beirat für Bürgerbeteiligung ausführlich diskutiert und danach befürwortet:

(...) Der Beirat empfiehlt, dass die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock das aktuelle Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 09 W. 192 „Wohn- und Sondergebiet Südring“ durch einen Beschluss beenden soll. Der Beirat empfiehlt im weiteren, die Durchführung eines informellen Beteiligungsverfahrens im Sinne des § 2 Abs. 1 der Satzung in Verbindung mit Seite 6 des Leitfadens, dass die Bedarfe der Anwohner*innen und Bürger*innen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erfasst, sowie gemeinwohlorientiert und unter einem kooperativen Grad der öffentlichen Beteiligung gemäß den Seiten 6 und 7 des Leitfadens, ein neues Bebauungsplanverfahren eröffnet."(Protokoll zur Beiratssitzung im November 2021)

Die Stadtverwaltung wollte allerdings unbedingt verhindern, dass sich die Stadt offiziell mit dieser Empfehlung des Beteiligungsbeirates auseinandersetzen muss: Die entsprechende Beschlussvorlage wurde der Bürgerschaft nicht als Teil der Tagesordnung übermittelt, sondern lediglich als separate Information an die Fraktionen. Alle drei hierfür genannten Argumente hat die Stadtverwaltung selbst zu verantworten:

Argument 1

Die Koordinierungsstelle gehört zum beim Bürgermeister angesiedelten Hauptamt. Deshalb dürfen Empfehlungen des Beteiligungsbeirates nicht im Widerspruch zu vom OB initiierten Beschlussvorlagen stehen. In diesem Fall stand die Empfehlung des Beteiligungsbeirates konkret im Widerspruch zur Beschlussvorlage des OB in Sachen SIXT. Aus genau diesem Grund wurde bei der Erarbeitung des Leitfadens für Bürgerbeteiligung (an der ich beteiligt war) explizit empfohlen, die Koordinierungsstelle unabhängig von der Stadtverwaltung agieren zu lassen.

Argument 2

Der Grote Pohl ist kein Vorhaben, welches die Stadt Rostock auf die Vorhabenliste gesetzt hat - und informelle Bürgerbeteiligung kommt nur für Vorhaben in Betracht, auf die das zutrifft. Durch Nichterstellen einer solchen Vorhabensliste verhindert die Stadt aktiv eine mögliche Bürgerbeteiligung. Hinzu kommt: Laut Leitfaden soll Bürgerbeteiligung auch für Vorhaben möglich sein, die nicht auf der Vorhabenliste stehen.

Argument 3

Es gibt noch keine Geschäftsanweisung/ Organisationsverfügung, die das Beteiligungsverfahren von der Antragstellung bis zur abschließenden Entscheidung der Gremien regelt. Deshalb agiert die Stadt derzeit nach Gutdünken. Außerdem gibt es wegen der fehlenden Regelwerke keine Möglichkeit, Beschwerde gegen Vorgehensweisen einzulegen.

Diese Punkte wurden durch eine Akteneinsicht vollumfänglich bestätigt.

3. Verkauf von Bauland ohne Ausschreibung

Einem Bürgerschaftsbeschluss zufolge dürfen städtische Grundstücke ausschließlich möglichen Investoren lediglich in Erbpacht zur Bebauung überlassen werden. Trotzdem plant die Stadt, die nun von SIXT am Groten Pohl beanspruchten Flächen zu verkaufen bzw. per Grundstückstausch zur Bebauung zu überlassen. Und all das ohne Wettbewerb – meines Erachtens ein klarer Haushaltsverstoß. Dabei gäbe es genügend andere Flächen für eine mögliche SIXT Ansiedlung in Rostock, darunter den Parkplatz am Dieselmotorenwerk oder die Freifläche hinter Burger King im Gewerbepark Lütten Klein, dem jetzigen Standort von SIXT.

Dass entsprechende Beschlussvorlagen des Oberbürgermeisters in den Bürgerschaftssitzungen im Dezember 2021 und Januar 2022 einhellig und ohne vorherige intensive Gremienprüfung befürwortet wurden, ist einfach ein Skandal. Wer die Bürgerschaftssitzungen dazu anschaut, merkt deutlich, dass die Rostocker Entscheider vom Thema Groter Pohl einfach genervt sind. Weil sie über Jahrzehnte nichts auf die Reihe bekommen haben, ist es ihnen inzwischen egal, was dort gebaut wird. Hauptsache es wird endlich irgendetwas gebaut.

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